Die Neuorientierung in der Landwirtschaftspolitik
lässt auch die Planung überdenken und fragen, was bisher die Landschaftsplanung
in der Schweiz geleistet hat. Sie ist nahezu unbekannt und wirkungslos
geblieben, denn die Landschaft wurde nicht nach ihren Potentialen befragt
und beplant, sondern nach dem Territorialprinzip aufgeteilt und der Nutzen
maximiert. Jetzt stellt sich die Frage nach der Herleitung von Sollzuständen.
Eine verbreitete Möglichkeit ist die Orientierung am sogenannten Naturzustand.
Damit ist meistens der Zustand vor dem 19. Jahrhundert gemeint, als der
menschliche Einfluss auf die Natur relativ geringfügig war. In der Schweiz
wird der ökologische Ausgleich auch häufig mit einem ähnlichen Ansatz
von BROGGI UND SCHLEGEL (1989) verbunden, der auf einer wenig intensiven
Kulturlandschaft basiert, wie sie vor 30-50 Jahren üblich war.
Vielfach beinhalten die Konsequenzen aus
diesen Ansätzen rein quantitative Ausscheidungen von Flächenprozenten.
Für eine Sensibilisierung bezüglich der Probleme der Landschaft sind solche
Ansätze wertvoll. Jedoch ist die Orientierung an der Vergangenheit als
alleinige Grundlage für die Zukunft nicht ausreichend. Gemäss einer fortschrittlich
ausgerichteten Auffassung von lebendiger Kulturlandschaft sollte das Ziel
des ökologischen Ausgleichs im Sinne einer neuen Synthese von Naturschutz
und Landwirtschaft (SCHWEIZERISCHE STIFTUNG FÜR LANDSCHAFTSSCHUTZ UND
LANDSCHAFTSPFLEGE 1995) formuliert werden.
Die qualitativen Aspekte des ökologischen
Ausgleichs werden heute hauptsächlich auf Artenebene behandelt. Voraussetzung
dafür ist die Bestimmung von Leitarten, beispielsweise aufgrund von Roten
Listen (z.B. LANDOLT 1991) oder sogenannten Blauen Listen (GIGON ET AL.
1996). Die Kenntnis der Lebensraumansprüche bedrohter Arten ermöglicht
in Verbindung mit der Inseltheorie (MC ARTHUR & WILSON 1971) die Planung
von Biotopverbundsystemen. Die einseitige Bevorzugung einiger weniger,
gut bekannter Leitarten, deren Ansprüche an den Lebensraum sich zudem
widersprechen können, schliesst in der Regel eine umfassende Sichtweise
aus. Die verschiedenen Massnahmen auf Artenebene gehen nicht von der übergeordneten
Ebene eines lebendigen Landschaftsbildes aus. Die konkrete Ausgestaltung
der ökologischen Massnahmen bleibt der persönlichen Vorliebe des ausführenden
Ingenieurs oder Ökologen überlassen. Diesem Mangel an landschaftsökologischer
Nachvollziehbarkeit versuchen die landschaftsästhetischen Ansätze (vgl.
z.B. KRAUSE, ADAM, SCHÄFER 1983) entgegenzuwirken. Sie reduzieren aber
nach unserer Meinung den ganzheitlichen Aspekt weitgehend auf die "wissenschaftliche
Beurteilung von geschmacklichen Fragen".
Auch der Einbezug von sogenannt "betroffenen
Menschen" stellt für die herkömmlichen Planungsmethoden ein Problem dar,
obwohl das Raumplanungsgesetz (RPG Art. 4) ihre Mitwirkung vorsieht. Viele
Planungen scheitern letztlich trotz genialer Ideen und wissenschaftlich
unanfechtbarem Vorgehen an ihrer Realisierung. Weil die Betroffenen sich
nicht mit dem Planungsprozess identifizieren können, stossen die vorgeschlagenen
Massnahmen auf Akzeptanzprobleme. Dass der Einbezug von Betroffenen zu
kreativen und nachhaltigen Wandlungsprozessen einer ganzen Region führen
kann, wird weiter unten erläutert. Allerdings müssen die Menschen in ihren
Anliegen ernst genommen werden und mit der Natur gleichberechtigt sein.
Das
Dilemma der traditionellen Wissenschaft in der Landschaftsplanung
Den bisher erwähnten Ansätzen ist eines gemeinsam:
Sie gehen von einem Grundverständnis von Planung aus, bei welchem angenommen
wird, dass sich jeder angestrebte Zielzustand einer Landschaft gemäss
den planerischen Vorstellungen auch erreichen lässt. Der Planer rückt
in die Rolle eines Vollstreckers; die Landschaft als Objekt der Planung
wird zu einem passiven und in nahezu beliebiger Art formbaren Gegenstand.
Eine solche Position wird seit einiger Zeit in Frage gestellt (z.B. ABT
1989). Ein Grund liegt in besonderen Qualitäten, die natürlichen Umweltsystemen
zugeschrieben wird (vgl. LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTEMBERG
1984, 1987). Eine Landschaft kann man als ein typisches Beispiel für ein
nichtlineares, hochgradig vernetztes, durch komplexe Rückkoppelungs- und
Wechselwirkungen bestimmtes System begreifen, welches durch physikalische,
biochemische und soziokulturelle Einflüsse und Kräfte bestimmt wird. Damit
besitzt eine Landschaft einen viel komplexeren Charakter als komplizierte
physikalische Systeme, bei denen sich zukünftige Zustände gar nicht oder
nur in komplexen Funktionsgefügen voraussagen lassen.
Im Bereich Landschafts- und Raumplanung ist also von
zwei Prämissen auszugehen, nämlich
-
es ist nicht alles planbar (im Sinne
von vorhersehbar) und
-
um zu einer realistischen Planung
zu kommen, sind den Eigenheiten und Dynamiken des zu planenden Raumsystems
in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
Die Prämissen verlangen ein neues, beziehungsweise
vertieftes Verständnis von Landschaftsplanung, mit neuen Methoden und
neuen wissenschaftlichen Konzepten, die helfen, die eingangs angesprochene
und nun offensichtlich werdende Orientierungslosigkeit der traditionellen
Landschaftsplanung zu bewältigen. Eine wichtige Aufgabe dürfte darin bestehen,
"spontane Äusserungen einer Landschaft" zu erkennen, um die (Eigen-)
Dynamiken des betrachteten Landschaftssystems zu begreifen und ein Verständnis
für die in einem System wirkenden Kräfte zu entwickeln.
Die Landschaftsplanung erscheint uns geradezu
als Paradigma für die vielfach verlangte Erweiterung und Neuorientierung
in der Wissenschaft, insbesondere der Integration unterschiedlicher Qualitäten
von Wissen (GIBBONS ET AL. 1994, SCHOLZ ET AL. 1995, SCHOLZ 1996). Das
heisst in erster Linie, dass man sich gleichzeitig als betrachtender,
"objektiver" Planer und als mit dem Untersuchungsgegenstand verbundenes
Subjekt verstehen sollte. Diese Haltung ermöglicht die Einbindung traditioneller
Wissenschaftlichkeit in eine ganzheitliche Auffassung von Wirklichkeit.
Gemäss unserer Annahme folgt daraus eine Eigendynamik zwischen Planungsgegenstand
und Gestaltungsprozess. Das bedeutet für die Arbeit, dass sich echte Kreativität
erst durch die Anerkennung eines landschaftlichen Eigenlebens entfalten
kann. Ignoriert man dieses kreative Potential, verkommt die Landschaftsplanung
zum reinen Flächenspiel (vgl. EWALD 1978; S. 272ff). Statt der Suche echter
Neuerungen werden lediglich Flächen gemäss einer momentanen Interessenslage
umverteilt und verschoben.